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AOG-Service

Aircraft Recovery? Verlieren Sie keine Zeit – rufen Sie Ihren Wiederherstellungsexperten an.

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Neue EU-Verordnung EASA ADR.OPS.B.011
Wir sind bereit. Und Sie?

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Ab dem 24. Mai 2025 müssen alle Flugplatzbetreiber die Vorschriften der EASA ADR.OPS.B.011 – Entfernung von flugunfähigen Luftfahrzeugen (Aircraft Recovery) einhalten, wie sie durch die Verordnung (EU) 2024/1400 eingeführt wurden. Dies setzt einen vollständigen und einsatzbereiten Bergungsplan voraus, einschließlich festgelegter Koordinationsrollen, klar definierter Verantwortlichkeiten und Zugang zu geeigneten Bergungsressourcen.

Keine Tabellen. Keine Verwirrung. Nur volle Kontrolle.

app2air hilft Ihnen, diese Anforderungen zu erfüllen

effizient und mit vollständiger Nachverfolgbarkeit.


Mit app2air wird regulatorische Komplexität zu operativer Klarheit.
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Aircraft Recovery App

Tauchen Sie ein in die Zukunft der Flugzeugbergung, in der Sicherheit und strategische Planung nahtlos in unserer hochmodernen Software Lösung app2air zusammenlaufen.

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