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Enter the future of Disabled Aircraft Recovery with innovation

Neue EU-Verordnung EASA ADR.OPS.B.011 –
Wir sind bereit. Und Sie?
--> Ab 24 Mai 2025 <--
Ab dem 24. Mai 2025 müssen alle Flugplatzbetreiber die Vorschriften der EASA ADR.OPS.B.011 – Entfernung von flugunfähigen Luftfahrzeugen einhalten, wie sie durch die Verordnung (EU) 2024/1400 eingeführt wurden. Dies setzt einen vollständigen und einsatzbereiten Bergungsplan voraus, einschließlich festgelegter Koordinationsrollen, klar definierter Verantwortlichkeiten und Zugang zu geeigneten Bergungsressourcen.
Keine Tabellen. Keine Verwirrung. Nur volle Kontrolle.
app2air hilft Ihnen, diese Anforderungen zu erfüllen
–
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Mit app2air wird regulatorische Komplexität zu operativer Klarheit.

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